Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für die Auslegung und Erfüllung von Verträgen zwischen Bingli und dem Kunden haben die folgenden Begriffe, wenn sie in Großbuchstaben geschrieben sind, die folgende Bedeutung (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Kontext eindeutig etwas anderes ergibt):

1.1 Allgemeine Bedingungen: diese allgemeinen Bedingungen.

1.2 Bingli: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung BINGLI, die nach belgischem Recht gegründet und bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0675.758.517 eingetragen und den belgischen Mehrwertsteuerbehörden unter der Nummer BE 0675.758.517 bekannt ist, mit Sitz in der Lange Gasthuisstraat 29 bus 12, 2000 Antwerpen, Antwerp Legal Entities Register, Antwerp Division.

1.3 Autorisierter Benutzer: die Angestellten und Selbstständigen des Kunden, die vom Kunden zur Nutzung des Dienstes ermächtigt wurden.

1.4 Vertrag: das schriftliche oder elektronisch unterzeichnete Angebot, von dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verarbeitervertrag einen integralen Bestandteil bilden.

1.5 Dienst(e): der medizinische Online-Fragebogen, einschließlich der Aufnahme- und Screening-Fragebögen, der dem Kunden von Bingli zur Nutzung durch den Kunden und autorisierte Nutzer angeboten wird, wie im Vertrag näher beschrieben.

1.6 Beeinträchtigung: umfasst alle Umstände, die dazu führen, dass die Erfüllung des Vertrags für Bingli finanziell oder anderweitig unverhältnismäßig aufwändiger oder schwieriger wird, als dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vernünftigerweise vorhersehbar war, und die ein Ungleichgewicht zwischen den Leistungen der Parteien verursachen.

1.7 Geistiges Eigentum: alle geistigen, gewerblichen und sonstigen Eigentumsrechte (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Marken, Handelsnamen, Logos, Zeichnungen, Modelle oder Anmeldungen zur Eintragung als Zeichnungen oder Modelle, Patente, Patentanmeldungen, Domainnamen, Know-how sowie Rechte an Datenbanken und Computerprogrammen, einschließlich der Wort- und Bildmarken von Bingli.

1.8 Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dienstleistungen von Bingli erwirbt.

1.9 Höhere Gewalt: Darunter fallen alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar oder unvermeidbar sind und die es Bingli (vorübergehend) unmöglich machen, den Vertrag zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise, aber nicht ausschließlich: Aufruhr, (Bürger-)Krieg, Invasion, Feindseligkeiten, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, andere physische Naturkatastrophen (mit Ausnahme von widrigen Wetterbedingungen), (terroristische) Handlungen, Pandemien, Informations-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Hacking, Epidemien, staatliche Maßnahmen, Generalstreiks oder Arbeitskämpfe.

1.10 Partei(en): Bingli und der Kunde werden jeweils einzeln und gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

1.11 Fehler: Ein Fehler, Defekt oder eine Störung in einem Computerprogramm oder -system, der/die dazu führt, dass ein falsches oder unerwartetes Ergebnis erzielt wird, oder der/die dazu führt, dass es/sie sich auf eine nicht beabsichtigte Weise verhält;

1.12 Auftragsverarbeitervereinbarung: die in Artikel 14 genannte Vereinbarung;

1.13 Fragebögen: die Aufnahme- und Screening-Fragebögen, die im Rahmen des Dienstes zur Verfügung stehen.

2. Umfang

2.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote und Dienste, die Bingli dem Kunden zur Verfügung stellt. Ausdrücklich und schriftlich akzeptierte Abweichungen von den Allgemeinen Bedingungen gelten nur für den spezifischen Vertrag, auf den sie sich beziehen, und können nicht in anderen, auch ähnlichen Verträgen geltend gemacht werden. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, diese Bedingungen gelesen zu haben, und erklärt sich ausdrücklich mit ihrer Anwendung auf den Vertrag einverstanden.
2.2 Jede Zusammenarbeit zwischen Bingli und dem Kunden unterliegt den folgenden Normen (in hierarchisch absteigender Reihenfolge, die nächste bei Fehlen oder Schweigen der vorherigen):

  1. Das schriftliche oder elektronisch unterzeichnete Angebot;
  2. Der Verarbeitungsvertrag;
  3. die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  4. Belgisches Recht.

2.3 Bingli hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu ergänzen und/oder zu ändern. Solche Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Wenn solche Änderungen wesentliche Elemente des Vertrages betreffen, werden diese Änderungen immer unter dem Vorbehalt einer objektiven Rechtfertigung vorgenommen. Die Änderungen werden dem Kunden stets im Voraus mitgeteilt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, treten die Änderungen zehn (10) Kalendertage nach der Mitteilung in Kraft. Äußert sich der Kunde, so nehmen die Vertragsparteien Verhandlungen über diese Äußerungen auf.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Angebote auf einer Website, in Flyern, Katalogen, Prospekten oder sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen haben lediglich informativen Charakter und sind nicht bindend. Ein Angebot gilt nur für die darin genannten Leistungen und gilt daher nicht automatisch auch für nachfolgende (ähnliche) Leistungen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben. Ein Angebot ist auch nur für die im Angebot angegebene Dauer gültig. Wenn keine Dauer angegeben ist, ist die Gültigkeit des Angebots auf dreißig (30) Kalendertage beschränkt. Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer im Angebot sind für Bingli nicht bindend.
3.2 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst nach der schriftlichen oder elektronischen Unterzeichnung des Angebots und in jedem Fall in dem Moment zustande, in dem Bingli nach einer schriftlichen oder anderweitigen Bestätigung durch den Kunden mit der Ausführung des Vertrags beginnt.

4. Verhältnis zwischen den Parteien

Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das eines Einzelunternehmers. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Weise zu binden oder zu verpflichten oder den Namen der anderen Partei in einer Weise zu verwenden, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist. Keine Erklärung einer der Vertragsparteien ist für die andere Vertragspartei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung verbindlich. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien kann unter keinen Umständen als Partnerschaft, Joint Venture oder Auftraggeber-Vertreter-Verhältnis angesehen werden.

5. Autorisierte Benutzer und Patienten

5.1 Der Kunde hat das Recht, auf eigene Verantwortung:

  • Angestellte und/oder Selbstständige (wie Ärzte, Krankenschwestern usw.) als autorisierte Nutzer zu benennen, um auf den Dienst zuzugreifen und ihn entsprechend dem vorgesehenen Zweck zu nutzen;
  • Patienten Zugang zum Dienst zu gewähren, um die Fragebögen auszufüllen.

5.2 Der Kunde stellt Bingli die erforderlichen Angaben zu den autorisierten Benutzern zur Verfügung, damit Bingli die persönlichen Zugangsdaten für die autorisierten Benutzer erstellen und bereitstellen kann. Der Kunde verpflichtet sich, Bingli stets unverzüglich jede Änderung eines autorisierten Benutzers mitzuteilen, damit Bingli das Konto und die zugehörigen Anmeldedaten löschen oder ändern kann.
5.3 Der Kunde garantiert, dass er und die autorisierten Benutzer die im Dienst verfügbaren Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Nutzungsbedingungen") einhalten.

6. Wartung, Support und Schulung

6.1 Die folgenden Support- und Wartungsleistungen sind in der Nutzung des Dienstes inbegriffen: (i) Support an Werktagen (außer an belgischen Feiertagen) zwischen 9 und 17 Uhr: per Telefon, E-Mail oder Fernverbindung, ausschließlich für Angelegenheiten, die den Betrieb des Dienstes betreffen, und (ii) automatische Aktualisierungen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes sicherzustellen.
6.2 Um Bingli die Erbringung von Support und Wartung zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, (i) Fehler, Ausfälle oder Defekte des Dienstes rechtzeitig zu melden und alle ihm zur Verfügung stehenden angemessenen Informationen zu liefern, (ii) alle angemessenen Informationen zu liefern und zu kooperieren, gegebenenfalls einschließlich der Gewährung von Zugang zu den erforderlichen Systemen (per Fernzugriff oder vor Ort), zur Infrastruktur oder zu den Räumlichkeiten des Kunden.
6.3 Bingli ist nicht verpflichtet, Support und Wartung zu leisten, wenn der Kunde und/oder ein autorisierter Benutzer:

  • den Dienst in Kombination mit nicht konformer Software und/oder Hardware verwendet hat (einschließlich der Fälle, in denen diese Software oder Hardware Fehler, Störungen oder Defekte des Dienstes verursacht hat);
  • der Kunde und/oder ein autorisierter Benutzer Änderungen am Dienst ohne Zustimmung oder unter Verletzung der Vereinbarung vorgenommen hat oder Dritten erlaubt hat, Änderungen oder Modifikationen vorzunehmen;
  • den Dienst auf unsachgemäße oder unangemessene Weise genutzt hat;
  • von Bingli geforderte Updates nicht innerhalb des von Bingli vorgegebenen Zeitrahmens installiert hat.

6.4 Support außerhalb der normalen Geschäftszeiten und kundenspezifische Entwicklungen sind nicht in der Vergütung für den Dienst enthalten und können auf Wunsch des Kunden, falls erforderlich, gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß den dann geltenden Stundensätzen und/oder Monatssätzen erbracht werden.
6.5 Sieht der Vertrag einen Schulungskurs und/oder Schulungsmaterial für den Kunden in Bezug auf die Nutzung des Dienstes vor, muss der Kunde nach dem Besuch eines Schulungskurses oder dem Erhalt von Schulungsmaterial nach dem Train-the-Trainer-Prinzip die autorisierten Nutzer des Dienstes weiter schulen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Einschränkung der Gewährleistungen

7.1 Bingli erbringt den Vertrag und die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, wie es von einem Dienstleister mit Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art, Umfang, Komplexität und Größe erwartet werden kann.
7.2 Der Dienst wird dem Kunden "AS-IS" zur Verfügung gestellt, d.h. der Kunde bestätigt, dass er sein Vertrauen in den Dienst nicht auf die Entwicklung zukünftiger Funktionen oder Merkmale stützt.
7.3 Die Bereitstellung des Dienstes ist als Verpflichtung zu betrachten, sich nach besten Kräften zu bemühen, und impliziert in keiner Weise eine Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse des Dienstes davon abhängen, wie er den Dienst nutzt und welche Informationen von ihm, den autorisierten Benutzern und den Patienten eingegeben werden. Bingli kann daher nicht garantieren, dass die Dienste das vom Kunden gewünschte exakte oder spezifische Ergebnis erzielen werden. Der Kunde kann aus den von Bingli vorgenommenen Schätzungen keine Rechte ableiten, und Bingli haftet nicht, wenn die vom Kunden vorgenommenen Schätzungen nicht realisiert werden.
7.4 Der Dienst ersetzt keine diagnostische oder medizinische Behandlung, wie sie von Ärzten, Krankenschwestern oder anderen medizinischen Leistungserbringern durchgeführt wird, noch kann oder wird der Dienst mit einer solchen gleichgesetzt werden. Der Kunde sollte den Dienst lediglich als Hilfsmittel nutzen.

8. Dauer und Beendigung

8.1 Der Vertrag wird für die im Vertrag vereinbarte Dauer geschlossen.
8.2 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr, vorbehaltlich einer schriftlichen Kündigung per Einschreiben spätestens drei (3) Monate vor Ablauf des jährlichen Ablaufdatums des Vertrages.
8. 3 Bingli kann den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung per Einschreiben kündigen im Falle von: (i) Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, (ii) Auflösung und/oder Liquidation des Bestellers, (iii) eine Situation höherer Gewalt, die länger als drei (3) Monate andauert, (iv) Zwangsvollstreckung oder Pfändung eines Teils oder des gesamten Vermögens des Bestellers oder andere Vollstreckungs- oder Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, (iv) sofern der Besteller eine juristische Person ist; (v) die Nutzung des Dienstes durch den Kunden zu betrügerischen oder illegalen Zwecken und (vi) eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Kunden, die nicht innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Zustellung einer Mahnung per Einschreiben behoben wird. Ein wesentlicher Verstoß seitens des Kunden umfasst unter anderem: die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung von Gebühren, die Verletzung der Artikel 12, 13 und 17 in Bezug auf geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Abwerbeverbot.
8.4 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem er Bingli schriftlich per Einschreiben benachrichtigt, wenn Bingli den Vertrag wesentlich verletzt, vorausgesetzt, dass die Verletzung nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen behoben wird, nachdem Bingli per Einschreiben in Verzug gesetzt wurde.
8.5 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde Bingli die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen zu erstatten.

9. Gebühren und Zahlung

9.1 Alle Bingli geschuldeten Entgelte verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern oder Abgaben jeglicher Art. Der Kunde hat stets in Euro zu zahlen.
9.2 Die im Vertrag vereinbarte Lizenzgebühr deckt die Nutzung des Dienstes und die darin enthaltene Wartung und Unterstützung gemäß Ziffer 6.1 ab.
9.3 Bingli ist berechtigt, Änderungen bis zu 80 % der vom Kunden zu zahlenden Gebühren jährlich zum Jahrestag des Vertrages gemäß der folgenden Formel vorzunehmen: P = P0 x (0,2 + L1 / L0 x 0,8). Wobei: P = neuer Preis, P0 = ursprünglicher Preis (Basisjahr), L1 = Lohnkosten in einem bestimmten Jahr (Jahr der Indexierung) (vgl. Referenzlöhne Agoria) und L0 = ursprüngliche Lohnkosten (Basisjahr - Lohnindex, der im Monat vor dem Inkrafttreten des Vertrags gilt).
9.4 Der Auftraggeber hat das Entgelt für die Nutzung des Dienstes jährlich im Voraus zu zahlen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.5 Die Zahlung durch den Kunden hat innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
9.6 Etwaige Beanstandungen der Rechnungsstellung müssen innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung formuliert werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als unwiderruflich akzeptiert.
9. 7 Bei Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder unvollständiger Zahlung einer Rechnung innerhalb der angegebenen Frist schuldet der Kunde Bingli von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung (i) Zinsen auf den ausstehenden Betrag auf der Grundlage des geltenden gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung und (ii) eine pauschale Entschädigung für die Einziehungskosten von Bingli gemäß dem vorgenannten Gesetz, unbeschadet des Rechts von Bingli, einen höheren Schaden geltend zu machen und nachzuweisen.
9.8 Bingli hat das Recht, den Zugang des Bestellers und/oder der berechtigten Nutzer zu dem Dienst ganz oder teilweise auszusetzen, bis die ausstehenden verspäteten Zahlungen beglichen sind, wenn der Besteller diesen Verzug nicht innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen nach schriftlicher Benachrichtigung behebt.
9.9 Bezahlt der Kunde zwei oder mehr Rechnungen nicht am Fälligkeitstag, werden automatisch alle Bingli geschuldeten Beträge fällig, auch solche, für die eine längere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
9.10 Teilzahlungen werden nur unter Vorbehalt akzeptiert und werden (in der jeweiligen Reihenfolge) auf (i) fällige Zinsen, (ii) Schadenersatz und (iii) erst dann auf die Hauptbeträge angerechnet.
9.11 Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Dienstes, u.a. aufgrund von Wartungs- und Supportarbeiten, hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Bingli und berechtigt den Kunden daher nicht, die Zahlung auszusetzen oder zu reduzieren.

10. Haftung

10.1 Die Haftung von Bingli ist in jedem Fall auf Schadensersatz in Höhe der Summe der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Entgelte oder, wenn der Schadensfall in den ersten 12 Monaten des Vertrages eintritt, der Summe der bis zum Zeitpunkt des Schadensfalls gezahlten Entgelte beschränkt.
10.2 Vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Bingli haftet Bingli in keinem Fall für:

  • Folgeschäden und indirekte Schäden wie z.B. entgangener Gewinn, Imageschäden, Einkommensverluste, Schäden an Dritten,...;
  • Schäden, die sich aus falschen und/oder unvollständigen Informationen ergeben, die der Kunde und/oder der autorisierte Benutzer in den Dienst eingegeben oder an Bingli übermittelt hat;
  • Schäden, die sich aus einer falschen oder fehlerhaften Nutzung des Dienstes ergeben;
  • Schäden, die durch die weitere Nutzung oder Anwendung durch den Kunden verursacht werden, nachdem eine Funktionsstörung festgestellt worden ist;
  • Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung gesetzlicher und/oder anderer für den Kunden geltender Verpflichtungen ergeben;
  • Schäden, die durch Defekte in der Netzwerkkommunikation, den Geräten, der Hardware oder der Infrastruktur des Kunden entstehen;
  • Schäden, die durch höhere Gewalt oder Imprevision verursacht werden;
  • Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch eine Handlung des Kunden, Dritter und/oder autorisierter Benutzer verursacht wurden, unabhängig davon, ob diese durch Verschulden, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit entstanden sind;
  • Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden und/oder autorisierte Benutzer ergeben.

10.3 Bingli übernimmt keine Entscheidungsverantwortung im Zusammenhang mit dem Dienst und ist nicht verantwortlich für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse des Dienstes durch den Kunden und die autorisierten Benutzer. Der Dienst ist ausschließlich als digitalisierter medizinischer Fragebogen konzipiert, und die Entscheidungsfindung, u.a. in Bezug auf Diagnosen, administrative und organisatorische Maßnahmen, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und der autorisierten Nutzer.

11. Störungen

11.1 Tritt beim Kunden eine Störung des Dienstes auf, hat der Kunde die Nutzung des Dienstes unverzüglich einzustellen, Bingli die Störung unverzüglich schriftlich mit einer detaillierten Beschreibung der Störung zu melden und alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von (weiteren) Schäden zu ergreifen.
11.2 Eine solche Mitteilung muss schriftlich und spätestens fünf (5) Kalendertage nach Entdeckung der Störung erfolgen. Andernfalls haftet der Kunde für alle durch den Fehler verursachten Schäden.
11.3 Nach Erhalt der Meldung wird Bingli innerhalb einer angemessenen Frist die Meldung und den Fehler untersuchen und, soweit erforderlich und möglich, den Fehler beheben.
11.4 Obwohl Bingli so weit wie möglich versuchen wird, die Unterbrechung der Verfügbarkeit des Dienstes zum Zwecke der Fehlerbehebung und anderer Wartungs- und Unterstützungsarbeiten zu minimieren, indem sie die Arbeiten unter anderem zu Zeiten außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchführt und die Nichtverfügbarkeit zeitlich begrenzt, lässt sich eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit nicht vermeiden. Bingli bemüht sich, soweit möglich, den Kunden im Voraus über die Nichtverfügbarkeit des Dienstes zu informieren.

12. Geistiges Eigentum

12.1 Bingli gewährt dem Kunden für die Dauer und in dem Gebiet, das im Vertrag angegeben ist, ein nicht ausschließliches, persönliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, auf den Dienst, wie im Vertrag beschrieben, zuzugreifen und ihn für berufliche Zwecke des Kunden zu nutzen.
12.2 Nichts in dieser Vereinbarung ist als Verkauf oder Übertragung der geistigen Eigentumsrechte von Bingli gedacht oder soll als solche angesehen werden. Die geistigen Eigentumsrechte von Bingli und der Dienst (einschließlich aller neuen Versionen, Aktualisierungen, Änderungen und Verbesserungen, die während der Laufzeit des Vertrags an dem Dienst vorgenommen werden) sind und bleiben Eigentum von Bingli und/oder seinen Lizenzgebern.
12.3 Der Kunde stellt sicher, dass er und die autorisierten Nutzer diese Rechte an geistigem Eigentum anerkennen und respektieren. Insbesondere ist es dem Kunden und den autorisierten Nutzern untersagt,:

  • die geistigen Eigentumsrechte und die darin enthaltenen Elemente zu verändern, zu kopieren, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder anderweitig an Dritte zu übertragen;
  • unbefugten Dritten Zugang zu den Rechten an geistigem Eigentum und dem Dienst zu gewähren;
  • die geistigen Eigentumsrechte und den Dienst für illegale Zwecke oder andere Zwecke zu nutzen, die die Rechte von Bingli und/oder seinen Lizenzgebern verletzen könnten;
  • Ausfälle und/oder Fehler des Dienstes, unabhängig davon, ob sie Bingli bekannt sind oder nicht, zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen;
  • den Dienst und die geistigen Eigentumsrechte und Elemente des Dienstes zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln;
  • die Marken, Warenzeichen oder andere Kennzeichen für geistiges Eigentum von Bingli in dem Dienst zu entfernen.

12.4 Bingli gewährleistet nach bestem Wissen und Gewissen, dass der von ihr erbrachte Dienst nicht gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstößt und dass sie alle angemessenen Maßnahmen ergreifen wird, um solche Verstöße zu verhindern.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, Bingli unverzüglich über alle Ansprüche zu informieren, die er im Zusammenhang mit einer angeblichen Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten erhält. Auf Verlangen von Bingli wird der Besteller Bingli in angemessener Weise bei der Verteidigung gegen den Anspruch unterstützen.

13. Vertraulichkeit

13.1 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, alle Informationen, die sie in Bezug auf die andere Vertragspartei vor Abschluss des Vertrages, während und im Rahmen des Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihre technische und betriebliche Struktur, ihre Dienstleistungen und Produkte, ihre finanziellen Informationen, ihre persönlichen Daten, ihr geistiges Eigentum, den Dienst und die (persönlichen) Daten der autorisierten Nutzer und Patienten, die den Dienst und die Fragebögen nutzen.
13.2 Alle ausgetauschten Informationen dürfen nur für die Erfüllung der Vereinbarung verwendet werden und dürfen nur an Angestellte, Unterauftragnehmer, Direktoren und unabhängige Mitarbeiter innerhalb der Organisation einer Partei weitergegeben werden, die ein berechtigtes Bedürfnis haben, diese Informationen zu kennen. Jede Vertragspartei gewährleistet, dass die vorgenannten Personen an mindestens gleichwertige Geheimhaltungspflichten gebunden sind. Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu ergreifen, die in jedem Fall nicht weniger streng sein dürfen als die Maßnahmen, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen.
13.3 Ungeachtet der Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Artikel hat Bingli das Recht, alle vom Kunden erhaltenen Ideen, Anregungen und Rückmeldungen, die der Verbesserung und/oder Erweiterung der Dienstleistungen von Bingli dienen, zu nutzen und/oder zu vermarkten.
13.4 Die folgenden Arten von Informationen werden nicht als vertrauliche Informationen betrachtet:

  • Informationen, die rechtmäßig von einer dritten Partei erhalten wurden;
  • Informationen, die einer Vertragspartei vor Abschluss des Vertrages rechtmäßig bekannt waren;
  • Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden (außer als Folge eines Verstoßes gegen diese Klausel 13);
  • Informationen, die unabhängig entwickelt wurden, ohne gegen die Vereinbarung zu verstoßen, was durch schriftliche Stellungnahmen nachgewiesen wird.

13.5 Ist eine Vertragspartei aufgrund von Gesetzen oder Entscheidungen einer Regulierungs-, Verwaltungs- oder sonst zuständigen Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so unterrichtet sie die andere Vertragspartei, sofern dies zulässig ist, von diesem Ersuchen, damit diese geeignete Maßnahmen zur Verhinderung oder Einschränkung der Offenlegung ergreifen kann. Ist die zur Offenlegung verpflichtete Vertragspartei nicht berechtigt, die andere Vertragspartei zu informieren, so ist die Offenlegung vertraulicher Informationen auf das für diese Vertragspartei unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, und sie hat die andere Vertragspartei so bald wie möglich von der Offenlegung der Informationen zu unterrichten.
13.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Artikel bleiben für fünf (5) Jahre nach Beendigung des Abkommens, gleich aus welchem Grund, in Kraft.

14. Personenbezogene Daten

14.1 Die Begriffe "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "Auftragsverarbeiter" und "für die Verarbeitung Verantwortlicher" haben in dieser Vereinbarung dieselbe Bedeutung wie in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung EU 2016/679 (im Folgenden "Datenschutzgesetzgebung").
14.2 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und der autorisierten Nutzer oder anderer Mitarbeiter, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind, erfolgt gemäß den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung von Bingli, die auf der Website [https://www.bingli.eu/de/privacy] verfügbar ist. Im Zusammenhang mit diesen Verarbeitungen handelt Bingli als für die Verarbeitung Verantwortlicher. Die Datenschutzerklärung enthält Informationen über die personenbezogenen Daten, die Bingli erhebt, sowie darüber, wie diese personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
14.3 Der Kunde erkennt an, dass in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die vom Kunden, autorisierten Benutzern und Patienten in den Dienst eingegeben und hochgeladen werden, der Kunde selbst als für die Verarbeitung Verantwortlicher und Bingli als Auftragsverarbeiter handelt. Alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien werden ausschließlich durch den Auftragsverarbeitervertrag geregelt.

15. Höhere Gewalt und Verhinderung

15.1 Bingli haftet in keinem Fall für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder Imprevision zurückzuführen ist.
15.2 Im Falle höherer Gewalt kann Bingli nach eigenem Ermessen, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, und ohne dass ein Regressanspruch gegen Bingli besteht: (i) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend aussetzen und (ii) den Vertrag außergerichtlich per Einschreiben kündigen, wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt länger als drei (3) Monate nicht erfüllt werden kann.
15.3 Im Falle einer Imprevision werden die Parteien auf erstes Ersuchen von Bingli die Bedingungen, unter denen der Vertrag ausgeführt wird, neu verhandeln, um gemeinsam eine faire Lösung für die Fortführung des Vertrags zu finden. Lehnt der Besteller die Neuverhandlung ab, nimmt er nicht nach Treu und Glauben an den Neuverhandlungen teil oder erzielen die Parteien nicht spätestens einen (1) Monat nach der Aufforderung von Bingli zur Neuverhandlung eine Einigung, kann Bingli nach eigenem Ermessen entweder den Vertrag sofort und außergerichtlich per Einschreiben kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung oder einer Kündigungsfrist verpflichtet zu sein, oder das zuständige Gericht ersuchen, neue Vertragsbedingungen festzulegen und/oder den Besteller zur Zahlung von Schadenersatz zu verurteilen. Bingli ist berechtigt, ihre Verpflichtungen ab der Aufforderung zur Verhandlung und während der Laufzeit des Vertrags auszusetzen.

16. Änderungen

Bingli behält sich das Recht vor, seinen Dienst während der Laufzeit des Vertrags jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder zu erweitern.

17. Nicht-Einstellung

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Angestellte, unabhängige Auftragnehmer oder Direktoren einzustellen, wenn diese Personen in den letzten zwölf (12) Monaten vor einer solchen Maßnahme an der Erbringung des Dienstes oder anderweitig an der Vereinbarung beteiligt waren, es sei denn, eine solche Person reagiert auf eine allgemeine Anwerbungskampagne. Dieses Ablehnungsverbot gilt während der Vertragslaufzeit und für sechs (6) Monate nach Beendigung des Vertrages. Verstößt der Kunde gegen das vorgenannte Verbot, so hat er Bingli eine Entschädigung in Höhe des halben Bruttojahresgehalts des Arbeitnehmers bzw. des halben Bruttojahresgehalts des betreffenden Selbstständigen zu zahlen.

18. Sonstiges

18.1 Bingli ist berechtigt, die Leistung oder einen Teil der Leistung durch einen Unterauftragnehmer oder Lieferanten zu erbringen, ohne dass es einer vorherigen Mitteilung an den Besteller oder einer vorherigen Zustimmung des Bestellers bedarf. Unterauftragnehmer oder Lieferanten, die als Unterauftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetzgebung zu betrachten sind, werden wie in der Auftragsverarbeitervereinbarung vereinbart eingesetzt.
18.2 Die Vereinbarung ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Mitteilungen in Bezug auf ihren Gegenstand.
18.3 Außer in den Fällen, in denen die Vereinbarung ausdrücklich eine einseitige Änderung bestimmter Teile der Vereinbarung vorsieht, ist eine Änderung dieser Vereinbarung nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist.
18.4 Jede Mitteilung, Aufforderung, Empfangsbestätigung oder sonstige Mitteilung, die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder anderweitig von einer der Parteien (mit Ausnahme der täglichen betrieblichen Kommunikation) gemacht wird, muss, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, schriftlich erfolgen: (i) per Einschreiben, (ii) durch einen national anerkannten Kurierdienst oder (iii) per E-Mail an die in der Vereinbarung angegebene (E-Mail-)Adresse.
Schriftliche Mitteilungen gelten drei (3) Werktage nach ihrer Absendung als zugegangen, E-Mail-Mitteilungen einen (1) Werktag nach ihrer Absendung.
18.5 Sollte eine Klausel oder ein Teil einer Klausel der Vereinbarung aus irgendeinem Grund als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so werden diese Bestimmungen gestrichen und die übrigen Teile oder Klauseln bleiben davon unberührt, gültig und durchsetzbar. Solche Teile von oder ganze Klauseln werden automatisch durch eine Bestimmung ersetzt, die, soweit rechtlich möglich, der Absicht der Parteien in dem betreffenden Teil oder der betreffenden Klausel am nächsten kommt.
18.6 Ein Versäumnis oder ein Verzug von Bingli bei der Ausübung von Rechten aus einem Vertrag mit dem Kunden, eine einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten aus einem solchen Vertrag oder eine teilweise oder unterlassene Reaktion von Bingli im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen eines solchen Vertrags sind nicht als (ausdrücklicher oder stillschweigender, vollständiger oder teilweiser) Verzicht auf die Rechte von Bingli aus einem solchen Vertrag auszulegen und schließen die weitere Ausübung solcher Rechte nicht aus. Jeder Verzicht auf ein Recht muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Liegt ein ausdrücklicher schriftlicher Verzicht auf ein Recht nach einem bestimmten Verzug von Bingli vor, so kann dieser Verzicht vom Besteller nicht für einen neuen Verzug, der dem vorangegangenen ähnlich ist, oder für jede andere Form des Verzugs geltend gemacht werden.
18.7 Dieser Vertrag und die sich daraus für den Besteller ergebenden Rechte und Pflichten können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bingli weder direkt noch indirekt abgetreten werden.

19. Geltendes Recht und Gerichtsstand

19.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.
19.2 Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Beilegung zwischen ihnen.
19.3 Wird innerhalb eines (1) Monats nach Entstehen der Streitigkeit keine gütliche Einigung erzielt, so sind die für den Sitz von Bingli zuständigen Gerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten über das Bestehen, die Auslegung und/oder die Erfüllung dieses Vertrags ausschließlich zuständig.